Für weitere Informationen sind wir in unseren Bürozeiten erreichbar.
Telefon: 040 / 675 90 777, Fax: 040 / 672 03 38
E-Mail: info (at) fahlketennisteam.de
Bürozeiten: Mo. – Fr. 8 – 12 Uhr und 14 – 18 Uhr, Sa. 9 – 12 Uhr

Anschrift Büro Trainingsort
Benjamin Fahlke
Kielkoppelstr. 8h
22149 Hamburg
THK Rissen
Marschweg 75
22559 Hamburg

Tennis Training beim THK Rissen

Das Fahlke Tennis Team stellt sich vor

Das Fahlke Tennis Team ist seit 2007 der erfolgreiche Partner des THK Rissen für den Bereich des Tennistrainings. Ein stetiges Wachstum der Mitgliederzahlen, der Fortschritt von Mannschaften in allen Altersklassen und die Leistungen von Einzelspielern bei Turnieren sind Zeichen des Erfolgs dieser guten Zusammenarbeit.

Die Tennisschule ist ein modernes Familienunternehmen. Inhaber Benjamin Fahlke leitet den Trainingsbetrieb mit Unterstützung seines Bruders Ferdinand. Gabriele Fahlke übernimmt die büroalltäglichen Aufgaben und ist bei organisatorischen Fragen und Interesse am Tennisunterricht Ihre erste Ansprechpartnerin. Das Trainerteam wird mit unserem langjährigen Trainer Dirk Möller und durch ausgewählte qualifizierte Tennistrainer vervollständigt.

Das Aufgabengebiet der Tennisschule umfasst die Planung, Organisation und Durchführung des Trainingsbetriebes beim THK Rissen. Die Tennisschule bietet Gruppen- und Einzeltraining für alle Altersklassen und Spielstärken an. Wir zeichnen uns aus durch gezieltes Techniktraining der Schlagarten, Taktiktraining sämtlicher Spielsituationen und Matchtraining für Einzel und Doppel.

Unser Trainerteam freut sich darauf, Ihnen die Begeisterung und den Spaß am Tennissport zu vermitteln – egal, ob als Anfänger, Wiedereinsteiger oder bereits ambitionierter Turnierspieler – beim Fahlke Tennis Team sind Sie in den richtigen Händen, wenn es um den Spaß am Tennissport und das Weiterentwickeln der eigenen Fähigkeiten geht.

Angebote & Specials

Das Aufgabengebiet der Tennisschule umfasst die Planung, Organisation
und Durchführung des Trainingsbetriebes beim THK Rissen. Die
Tennisschule bietet ein breit gefächertes Trainingsangebot für alle Altersklassen und Spielstärken, Gruppen- sowie Einzeltraining an. Wir zeichnen
uns aus durch gezieltes Techniktraining der Schlagarten, Taktiktraining
sämtlicher Spielsituationen und Matchtraining für Einzel und Doppel.
Die beliebten Tennis-Feriencamps vom Fahlke Tennis Team gehören schon für viele Familien in den Urlaubsplan. Die Camps sind für alle Kinder von 6-18 Jahren, völlig unabhängig von der Spielstärke – auch Anfänger sind herzlich willkommen. Tennisschläger werden für Neulinge kostenlos leihweise zur Verfügung gestellt. Die Trainingsgruppen werden nach Alter und Spielstärke eingeteilt, so dass neben dem spielerischen Erlernen bzw. der Weiterentwicklung des eigenen Tennisspiels auch viele Freundschaften geschlossen werden können.
An einigen Wochenenden im Jahr bietet die Tennisschule intensives Schwerpunkttraining für Erwachsene aller Spielstärken in Gruppen an. Hierbei werden im Training unterschiedliche Technik- und Taktikschwerpunkte gesetzt, um die Spielfähigkeit zu verbessern. Zusätzlich geht es um das Kennenlernen potentieller Spielpartner. Für Mannschaften dienen die Intensivwochenenden zur Vorbereitung auf die Punktspielsaison mit speziellem Match- und Doppeltraining.
Ballmaschinentraining, Konditionstraining, DTB-Sportabzeichen, Mannschaftsbetreuung, Trainings- und Turnierplanung, Organisation von Turnieren, Informationsveranstaltungen (u.a. Leistungsklassen, mybigpoint), Regelkunde, Kindergeburtstage, Gutscheine für alle Events

Benjamin Fahlke

Erfolge als Spieler

Mehrfacher Hamburger Meister Jugend
Hessischer Mannschaftsmeister
Aufstieg in die 2. Bundesliga Herren
4x Hamburger Meister Herren 30
2x Norddeutscher Meister Herren 35
7. Platz Team WM Herren 35
Höchste Platzierung Weltrangliste Herren 35 Einzel: Platz 4, Doppel: Platz 1

Erfolge als Trainer

2008 – heute: LK 1 Spieler David Kilian (Hamburger Meister Jugend)
2016/2017: LK 1 Spielerin Ester Katerina Pataki (Hamburger Meisterin Jugend)
Weitere Hamburger Meister Doppel (u.a. Clara Schäfers, Konstantin Gremliza, Max Drescher)
Hamburger Mannschaftsmeister Jugend U10 (5x), U12w (2x)

Trainerteam

Benjamin Fahlke, Cheftrainer
Benjamin Fahlke, CheftrainerDipl. Kfm, DTB A-Trainer, VDT staatlich geprüfter Tennislehrer, DTB B-Oberschiedsrichter
Telefon 040 / 675 90 777
Ferdinand Fahlke
Ferdinand FahlkeDTB-B-Trainer, VDT staatlich geprüfter Tennislehrer
Telefon 040 / 675 90 777

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Tennisschule „Fahlke Tennis Team“ auf der Tennisanlage des THK Rissen
Benjamin Fahlke – Kielkoppelstraße 8h – 22149 Hamburg – Tel. 040 / 675 90 777 – Fax: 040 / 672 03 38 – info@fahlketennisteam.de

1. Vertragsabschluss, Einbeziehung der AGB

Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle im Zusammenhang mit dem Betrieb der Tennisschule „Fahlke Tennis Team“ (nachfolgend FTT genannt) geschlossenen Verträge. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen sind nur gültig, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag mit der FTT kommt nach Anmeldung der Schüler durch unsere Bestätigung zustande. Die FTT ist in der Annahme der Trainings-Anmeldung frei. Die Wahl der Trainer ist der Tennisschule vorbehalten. Eine Anmeldung der Trainingsteilnehmer/innen erfolgt hauptsächlich über unsere Formulare, in Ausnahmefällen geht es auch per Mail und telefonisch. Im Übrigen gelten auf der Anlage des THK Rissen e.V. auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und die Hallenordnung des THK Rissen e. V

2. Training

Unser Leistungsangebot umfasst Gruppen- und Einzeltraining, sowie Camps und Intensiv- und Schnupperkurse. Gruppen können wahlweise durch die Trainingsteilnehmer oder durch die FTT zusammengestellt werden. Gruppentraining bei Erwachsenen besteht aus bis zu 4 Spielern, bei besonderem Wunsch auch aus 5 Spielern, Kinder- und Jugendgruppen aus bis zu 5 Spielern. Größere Gruppen werden nur bei Vorliegen besonderer Umstände, z.B. geringer Platz- u. Zeitkapazitäten, Schulklassen, Tenniskindergarten, Camps o. ä. und nach gesonderter Vereinbarung zusammengestellt u. unterrichtet.
Die FTT kann die Gruppen nach praktischen Notwendigkeiten, insbesondere Spielstärke und Alter einteilen und/oder Einteilungen ändern, soweit dieses aus didaktischen Gründen, auch im Nachhinein, erforderlich ist. Ein Anrecht Trainingsstunden mit bestimmten Trainern zu erhalten, besteht seitens der Trainingsteilnehmer nicht. Dabei versuchen wir, auf die Wünsche der Trainingsteilnehmer nach Möglichkeit Rücksicht zu nehmen.
Einzel- und Intensivkurse beinhalten dieselben Richtlinien. In Tenniscamps kann die Gruppengröße aus bis zu 8 Teilnehmern bestehen.
Jede Person die am Training teilnimmt und/oder sich für das Training anmeldet, versichert mit der Unterschrift auf der Anmeldung, dass eine private Haftpflichtversicherung und eine eigene Krankenversicherung bestehen und von ärztlicher Seite keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorliegen. Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift, dass das Kind, welches am Training teilnimmt, krankenversichert und gesund ist und über die private Haftpflichtversicherung der Eltern mitversichert ist.

3. Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht bei minderjährigen Kindern beschränkt sich auf die Dauer des Trainings. Die FTT kann vor Beginn und nach dem Ende des Trainings keine Aufsichtspflichten übernehmen. Die Eltern/Erziehungsberechtigten müssen deshalb dafür Sorge tragen, ihr(e) Kind(er) pünktlich zu uns zu bringen und nach dem Training auch pünktlich wieder in Empfang zu nehmen. Informieren Sie ihre Kinder, dass sie den Trainingsbereich nicht eigenständig verlassen dürfen und den Anweisungen des Trainers Folge leisten müssen. Die FTT übernimmt keine Haftung, wenn ein Kind den Trainingsbereich trotzdem verlässt!

4. Ausschluss vom Training

Wir behalten uns vor, im Einzelfall Trainingsteilnehmer aus einer Gruppe und dem Trainingsbetrieb auszuschließen, wenn diese trotz Ermahnung den Anweisungen des Trainers keine Folge leisten oder das Training stören. Dies gilt bei Erwachsenen, die des Öfteren zu spät zum Unterricht erscheinen und dadurch den Aufbau der Trainingsstunde wiederholt stören, sowie bei Äußerungen von Eltern und/oder Schülern, die das Vertrauensverhältnis zwischen Trainer und Schüler belasten. Dieses gilt ebenso für Kinder und Jugendliche, die den Anweisungen der Trainer nicht Folge leisten. Eltern willigen darin ein, dass ihr Kind in einem solchen Fall im Trainingsbereich bleiben muss, bis es abgeholt wird. In diesem Fall hat der/die Ausgeschlossene keinen Anspruch auf Erstattung des (anteiligen) Trainingsentgelts für den gesamten Kurs, auch nicht für die einzelne Trainingsstunde.

5. Ausgefallene Stunden

Sofern vereinbarte Trainingstermine eines laufenden Kurses von den Trainingsteilnehmern nicht eingehalten werden können, muss die FTT unverzüglich informiert werden. Das gilt auch für Einzeltrainingsstunden. Das von Seiten der Trainingsteilnehmer abgesagte Training während einer laufenden Saison, eines laufenden Kurses, einer Einzeltrainingseinheit, auch bei Krankheit und Verletzung (auch mit Attest), entbindet den Trainingsteilnehmer nicht von der Verpflichtung das gesamte Kursentgelt zu zahlen. Unser Anspruch auf das Trainingsentgelt bleibt erhalten. Die Trainingsteilnehmer haben keinen Anspruch auf eine Ersatzleistung. Bei mehrfacher Absage (2-3 Mal) von Einzelstunden durch den Trainingsteilnehmer ist die FTT berechtigt, diese Stunde anderweitig zu vergeben. Dieses entbindet den Trainingsteilnehmer aber nicht, die Einzelstunde solange zu bezahlen, bis ein Ersatzteilnehmer gefunden wurde. Wird kein Ersatzspieler oder keine Ersatzgruppe gefunden, ist der gesamte Kurs zu bezahlen.
Sollte von den Trainern eine Stunde abgesagt werden, haben die Trainingsteilnehmer Anspruch auf eine Ersatzstunde oder Rückzahlung des Entgeltes, welches anteilig auf die abgesagte Stunde entfällt.
Bei Unbespielbarkeit des Platzes im Sommer wird in Absprache mit den Trainingsteilnehmern entweder in die Halle ausgewichen oder eine Konditions- bzw. Theoriestunde durchgeführt. Es besteht kein Anspruch auf einen eigenen Hallenplatz. Es kann sein, dass mehrere Trainingsgruppen oder auch Einzelspieler sich einen Platz in der Halle mit anderen teilen müssen. Die Kosten der Stunde sind von den Trainingsteilnehmern trotzdem voll zu bezahlen. Entstehende Mietkosten (bei Erwachsenen) des Hallenplatzes werden anteilig auf die Trainingsteilnehmer umgelegt und sind an den THK Rissen zu zahlen. Nicht wahrgenommene Stunden können nicht nachgeholt oder erstattet werden. Verhinderte Trainer können durch andere Trainer ersetzt werden. Bei einem Ausfall durch Naturgewalt wie schlechtes Wetter (Starkregen, Sturm, Schneefall, Eisglätte etc.) und Stromausfall, besteht kein Ersatzanspruch.

6. Mitgliedschaft im Verein des „THK Rissen“

Jede Person, ob Kind, Jugendliche(r) oder Erwachsene(r), die an dem Training von FTT eine 2. Saison teilnimmt, verpflichtet sich mit der Anmeldung zur 2. Saison, Mitglied im „THK Rissen e. V.“ zu werden.
Preise für die Mitgliedschaft und die Aufnahmegebühr und sonstige Kosten und Konditionen entnehmen Sie bitte der aktuellen Preisliste des THK Rissen e. V..
7. Kosten für Mitglieder und Gäste auf der Tennisanlage des THK Rissen bei der Buchung von Trainingseinheiten
Der von FTT für die Trainingsstunde bzw. den Trainingskurs auf der Tennisanlage des THK Rissen e. V. in Rechnung gestellte Kostenbeitrag beinhaltet: Trainerhonorar, Leihschläger für Beginner, Trainingsmaterial und eine mögliche Gastgebühr, sowie in der Wintersaison (Jugend) die anteilige Hallenmiete, die von den jugendlichen Trainingsteilnehmern an den THK Rissen e. V. zu zahlen ist. Diese stellen wir, die FTT der Einfachheit halber mit in Rechnung und überweisen diese an den THK Rissen. Die anteilige Hallenmiete wird in der Rechnung extra ausgewiesen.
Erwachsene, die eine regelmäßige Trainingseinheit während der Wintersaison bei FTT buchen, sind verpflichtet einen Hallen-Aboplatz über den gesamten Winter (32 Wochen) in der Halle des THK Rissen e. V. beim THK Rissen e. V. separat zu buchen und zu bezahlen. Unterschiede der einzelnen Preise ergeben sich durch die gewünschte Anzahl der Trainingsteilnehmer/innen pro Trainingseinheit und ob der/diejenige Trainingsteilnehmer/in Mitglied oder Gast ist, sowie der unterschiedlichen Wochen- und Wochenendstunden sowie der unterschiedlichen Tageszeiten. Siehe Aushang Hallenbuchung beim THK Rissen e. V.

8. Übertragungsmöglichkeit

Sollte ein Spieler sein Gruppen- oder Einzeltraining nicht wahrnehmen können, so besteht nach Absprache mit der FTT die Möglichkeit einer Übertragung / Wechsel der Trainerstunde an eine andere Person (Ersatzspieler/in). Diese Möglichkeit gilt auch für den Einzelunterricht. Sollte ein/e Trainingsteilnehmer/in keinen Ersatzspieler benennen können, so ist es FTT freigestellt eine/n andere/n Spieler selbst auszuwählen. Dieses beinhaltet aber keine finanzielle Erstattung der abgesagten Teilnahme an der Trainerstunde.

9. Haftung

Unsere Haftung für Schäden im Zusammenhang mit dem Training beschränkt sich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

10. Mängelrügen und Gewährleistung

Beanstandungen wegen mangelhafter und/oder fehlender Leistung sind uns spätestens am 2. auf den Tag der Trainingsstunde folgenden Tag schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für etwaige durch das Training entstandene Schäden an Personen und/oder Sachen. Nach Ablauf der Frist gilt unsere Leistung als genehmigt. Etwaige Mängelrügen sind dann ausgeschlossen.

11. Bezahlung und Inkasso

Das vereinbarte Trainingsentgelt ist jeweils bei Einzeltrainingsstunden mit Beendigung einer Einzeltrainingseinheit, bei Trainingsblöcken vor Beginn des Blocks und bei Saisonkursen am Tage des Kursbeginns fällig bzw. spätestens 14 Tage nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. In Sonderfällen ist nach Absprache mit der FTT eine Zahlung in 2 Raten möglich. Im Verzugsfall ist unsere Forderung mit banküblichem Zinssatz zu verzinsen.

12. Datenschutz

Ihre persönlichen Daten werden bei uns elektronisch gespeichert. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte erfolgt nicht. Nach Beendigung des Trainingskurses sind wir befugt, Ihre Daten für die Dauer von 3 Jahren aufzubewahren. Die FTT verpflichtet sich die erhobenen Daten nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verwalten. Mit Anerkennung der AGB stimmt der Trainingsteilnehmer und Gast der FTT auf der Tennisanlage des THK Rissen e. V. zu, dass von FTT und dem THK Rissen e. V. Bild- und Videomaterial erstellt und verwendet werden dürfen.

13. Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so werden die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.

AGB Stand 01.10.2019